Marktordnung

Marktordnung für nicht kommerzielle Verkäufer

Gültige Marktordnung für die nicht kommerziellen Verkäufer.

 

Gegenstand des Nachtflohmarkts ist der An- und Verkauf von Trödel (Möbel, Wohnzubehör, Spielzeug, Sammlerstücke, Gebrauchsgegenstände, Bücher, Bilder etc), Kleidung (gebrauchte Kleidung, sowie Schuhe und Markenklamotten), Die privaten Verkäufer müssen ihre Angebote dieser Marktordnung anpassen.

Der Verkauf von Lebensmitteln, originalverpackter Neuware, lebenden oder toten Tieren und Menschen, pornografischen oder verfassungsfeindlichen Artikeln, Videos und ähnlichem, Waffen und Munition, sowie Werbeartikeln und Restpostenartikeln ist verboten. Ebenso der Handel mit Waren die gegen das Urheberrecht verstoßen und den Verdacht von Hehlerware erwecken. Die Verkäufer sind für die Einhaltung von bestehenden gewerberechtlichen Regelungen im Warenverkehr Eigenverantwortlich. §86a StGB.

Besondere Waren wie z.B. besondere Elektrogeräte o.Ä. sind im Vorfeld dem Veranstalter zu melden!

Unsere Standpreise gelten ausschließlich für private, nicht gewerbsmäßige Anbieter. Die Preise beinhalten keine Tische und Stühle entsprechend der gebuchten Fläche. Es dürfen eigenen Tische, Kleiderstangen und Stühle mitgebracht werden. Das Aufstellen der Tische und Kleiderständers ist nur innerhalb der gebuchten Standfläche möglich.

Die am Boden markierten Standflächen sind einzuhalten. Die Stände sind nicht frei wählbar sondern werden vom Ordnungspersonal vor Ort und durch den Veranstalter zugewiesen. Es besteht kein gesonderter Anspruch auf einen bestimmten und gesonderten Stellplatz. Dem Ordnungspersonal ist Folge zu leisten.

Verkäufer ohne einen im Vorfeld angemeldeten und bezahlten Standplatz haben keinerlei Anspruch an der Veranstaltung teilzunehmen.

Am Standplatz darf keine eigene Musik abgespielt werden, dies geschieht durch den Veranstalter. Dazu herrscht auf dem gesamten Veranstaltungsgelände striktes Rauchverbot. Ein entsprechender Raucherbereich befindet sich im Außenbereich.

Jeder Anbieter hat zwischen 15-17 Uhr die Möglichkeit, seinen Stand aufzubauen und einzurichten. Die Verkaufszeit wird auf 17.00 – 23.00 Uhr festgelegt.

Die Anfahrt zum Veranstaltungsgelände ist nicht vor 14:45 Uhr zum Aufbau und nicht vor 23.00 Uhr zum Abbau möglich.

Die Fahrzeuge dürfen nur in den dafür vorgesehen Flächen abgestellt werden. Der Veranstalter übernimmt bei Nicht-Einhaltung keinerlei Haftung für daraus resultierende Abschleppkosten.

Vor Beginn der Veranstaltung zwischen 15-17 Uhr ist ein Müllpfand in Höhe von 10€ in Bar zu entrichten. Dieses wird nach Ende der Veranstaltung von 23 - 0 Uhr zurückerstattet.

Das Entsorgen von Müll und Sperrmüll in den Veranstaltungsräumen oder davor ist nicht gestattet. Unerlaubte Müllentsorgungen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt.

Der Standplatz ist sauber zu verlassen, ebenso das umliegende Postlager Gelände.

Mutwillige oder durch den Verkäufer unverschuldete Beschädigungen müssen dem Ordnungspersonal im Postlager direkt gemeldet werden.

Der Eintritt für die Verkäufer ist frei. Jeder Verkäufer erhält zudem weitere Freiplätze mit jedem gebuchten Meter Standfläche, maximal sind aber 4 Verkäufer für einen Standplatz erlaubt.

Der Abbau der Stände ist in der Zeit von 23:00 -00.00 Uhr zu gestalten.

Die Fluchtwege im Alten Postlager sind zu jeder Zeit unbedingt frei zu halten!

Die Marktordnung ist unbedingt einzuhalten. Eine Nicht-Einhaltung kann zum Ausschluss der Veranstaltung und zum Verweis des Veranstaltungsgeländes führen. Ebenso eine Nichtfolgeleistung des Ordnungspersonals.

Für Diebstahl, Verletzungen, Verlust, Sachbeschädigungen durch Dritte übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Ebenso nicht für etwaige Terminänderungen, Kürzungen oder Absagen. Bei einer Absage der Veranstaltung wird die Standplatzgebühr erstattet. Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.

Die Verkäufer und die Besucher betreten das Veranstaltungsgelände auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nur bei eigener grober Fahrlässigkeit oder seines Ordnungspersonals.

Besuchern unter 16 Jahren ist der Einlass nur in Begleitung einer erziehungs- oder sorgeberechtigten Person und bis maximal 0 Uhr gestattet (es gilt das aktuelle JuSchG)

Auf dem Event werden Fotos und Videos erstellt. Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes erlaubt der Besucher dem Veranstalter, diese Bilder für Werbezwecke und in den Sozialen Medien zu verwenden.

Der Veröffentlichung kann ausdrücklich widersprochen werden und die Bilder werden dann sofort entfernt.

Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Erstellung März 2016 – Service & Sounds UG & Co. KG, Sperlichstraße 45, 48151 Münster